Start/Ihre Situation/Abnahme und Mängel
Engineering, für Bauherren
Ist das in Ordnung, was hier gebaut wurde?
Risse im Verputz, Ablösungen an der Fassade, unebene Wände, Feuchtigkeit hinter der Vorsatzschale. Der Unternehmer sagt: normal. Der Architekt sagt: wird noch. Sie sollen abnehmen – oder haben schon abgenommen.
1Die Lage
Mit der Abnahme beginnen Ihre Fristen. Seit der Revision des Bauvertragsrechts auf den 1. Januar 2026 gilt für Mängel eine Rügefrist von 60 Tagen ab Ablieferung beziehungsweise ab Entdeckung. Wer in dieser Zeit nicht fachlich rügt, riskiert seine Ansprüche.
Ob eine Ausführung mangelhaft ist, zu beurteilen, braucht Normenkenntnis und Handwerkspraxis. Beides fehlt in vielen Projektleitungen – und beim Unternehmer liegt das Interesse woanders.
2Was wir tun
Mängel- und Abnahmebegleitung
Wir bereiten die Abnahme vor, führen sie mit Ihnen, protokollieren, rügen fristgerecht und verfolgen die Behebung.
3Was Sie erhalten
- Eine schriftliche Feststellung: Was ist mangelhaft, gemessen an welcher Norm oder Regel, mit Foto, Messwert und Ort – und was ist es nicht.
- Eine fristgerechte, fachlich formulierte Mängelrüge.
- Eine Einschätzung der Behebungskosten als Grundlage für Rückbehalt, Minderung oder Ersatzvornahme.
Wer Mängel an mehreren Objekten überwachen muss, braucht ein laufendes Mängel- und Fristenmanagement statt Einzelbegehungen. Mehr dazu
Häufige Fragen
Welche Bauteile beurteilen Sie?
Ausbau, Trockenbau, Verputz, Fassade und Wärmedämmverbundsysteme sind unsere Vertiefung. Weitere bauliche Teile des Hochbaus beurteilen wir, soweit sie in unsere Kompetenz fallen; Tiefbau, Landschaftsbau und Elektrotechnik nicht, Gebäudetechnik nur auf der baulichen Seite.
Wie schnell sind Sie vor Ort?
Bei laufenden Rügefristen kurzfristig. Nennen Sie uns im Formular das Abnahme- oder Entdeckungsdatum, dann priorisieren wir entsprechend.
Der nächste Schritt
Läuft eine Frist? Dann zählt jeder Tag. Nennen Sie uns Objekt, Bauteil und Datum der Abnahme oder Entdeckung.