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Engineering für Bauherren

Vergabekontrolle

Die meisten Streitigkeiten am Bau sind in den Verträgen angelegt – lange bevor der erste Bagger fährt. Wir lesen Leistungsbeschreibungen, Angebote und Werkverträge so, wie der Unternehmer sie später auslegen wird.

1Die Lage

Werkverträge werden oft von der Gegenseite oder vom Planer vorbereitet. Garantie, Sicherheiten, Abnahme, Regie und Nachtragsmechanik sind darin so geregelt, wie es dem Verfasser nützt.

Ihr Anwalt prüft die Rechtsfragen. Die technische Frage – was dieser Vertrag auf der Baustelle bedeutet – beantwortet meist niemand.

2Was wir tun

  • Leistungsbeschreibung und Angebote

    Vollständigkeit, Schnittstellen zwischen Gewerken, Vergleichbarkeit der Angebote, Aufmass- und Abrechnungsregeln.

  • Werkvertrag

    Regie, Nachtragsmechanik, Termine und Konventionalstrafen, Abnahme und Gewährleistung, Sicherheiten und Rückbehalte, Qualitätsvorgaben und Normbezüge.

  • Lieferung

    Eine Risikoanalyse je Vertrag mit konkreten Änderungsvorschlägen. Auf Wunsch stimmen wir uns direkt mit Ihrem Anwalt ab.

3Was Sie erhalten

  • Verträge, deren Abrechnungs- und Nachtragsregeln Sie später kontrollieren können.
  • Abnahme- und Gewährleistungsregeln, die zum revidierten Bauvertragsrecht passen.
  • Weniger Streit, weil die Regeln vor der Vergabe klar sind.
Danach

Für Organisationen mit mehreren Projekten: einheitliche Vertragsstandards statt Prüfung Vertrag für Vertrag. Mehr dazu

Ablauf

So arbeiten wir zusammen

  1. Anfrage

    Wie viele Vergaben anstehen und wann. Verträge brauchen wir noch nicht.

  2. Angebot

    Pauschal je Vertrag oder Tagessatz, schriftlich vor Beginn.

  3. Prüfung

    Leistungsbeschreibung, Angebote und Vertragsentwurf.

  4. Ergebnis

    Risikoanalyse mit Änderungsvorschlägen, auf Wunsch abgestimmt mit Ihrem Anwalt.

Rolle

Ihre Seite, nur Ihre

Wir stehen auf Ihrer Seite als Bauherr – mit einem Mandat, das nur Ihnen verpflichtet ist. Unser Honorar kommt ausschliesslich von Ihnen.

Was wir dabei nicht tun

  • Keine Planungsleistungen: kein Entwurf, keine Ausführungsplanung, keine Statik.
  • Keine Rechtsberatung und keine Vertragserstellung anstelle Ihres Anwalts.
  • Keine Empfehlung bestimmter Unternehmer gegen Provision.

Häufige Fragen

Prüfen Sie auch SIA-118-Verträge?

Ja. Verträge mit SIA 118 und individuelle Werkverträge nach OR gehören zum Alltag. Wo die Revision des Bauvertragsrechts auf die Vertragsmodelle wirkt, weisen wir darauf hin.

Wie rechnen Sie ab?

Pauschal je Vertrag oder nach Tagessatz, abhängig von Umfang und Anzahl der Verträge.

Der nächste Schritt

Senden Sie uns noch keine Verträge. Sagen Sie uns, wie viele Vergaben anstehen und wann. Dann besprechen wir Umfang und Ablauf.