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Engineering für Bauherren
Mängel- und Abnahmebegleitung
Mit der Abnahme beginnen Ihre Fristen. Wir sorgen dafür, dass Mängel festgestellt, belegt und rechtzeitig gerügt sind – und dass Sie erst freigeben, wenn sie behoben sind.
1Die Lage
Seit der Revision des Bauvertragsrechts auf den 1. Januar 2026 gilt für Mängel eine Rügefrist von 60 Tagen ab Ablieferung beziehungsweise ab Entdeckung.
Ob eine Ausführung mangelhaft ist, zu beurteilen, braucht Normenkenntnis und Handwerkspraxis. Der Unternehmer hat ein anderes Interesse – und der Planer beurteilt oft die eigene Planung mit.
2Was wir tun
Vor der Abnahme
Begehung, Abgleich mit Vertrag und Leistungsbeschreibung, Liste der offenen Punkte.
Abnahme
Führung der Abnahme mit Ihnen, Protokoll mit Foto, Messwert und Ort, fachlich formulierte Mängelrüge.
Gewährleistung
Fristenbuch, Verfolgung der Behebung, Rüge neu entdeckter Mängel, Freigabe von Rückbehalten und Sicherheiten.
3Was Sie erhalten
- Eine schriftliche Feststellung: was mangelhaft ist, gemessen an welcher Norm oder Regel – und was nicht.
- Eine fristgerechte Mängelrüge, die Ihre Ansprüche sichert.
- Eine Einschätzung der Behebungskosten als Grundlage für Rückbehalt, Minderung oder Ersatzvornahme.
So arbeiten wir zusammen
Frist klären
Datum von Abnahme oder Entdeckung – danach richtet sich die Priorität.
Begehung
Feststellung vor Ort mit Messung und Fotodokumentation.
Rüge
Fachlich formulierte Mängelrüge innerhalb der Frist.
Verfolgung
Behebung prüfen, Rückbehalte und Sicherheiten freigeben.
Ihre Seite, nur Ihre
Wir stehen auf Ihrer Seite als Bauherr – mit einem Mandat, das nur Ihnen verpflichtet ist. Unser Honorar kommt ausschliesslich von Ihnen.
Was wir dabei nicht tun
- Keine Planungsleistungen: kein Entwurf, keine Ausführungsplanung, keine Statik.
- Keine Feststellungen in Projekten, in denen wir oder ein verbundener Partner ausgeführt haben.
- Kein Erfolgshonorar bei technischen Feststellungen.
Häufige Fragen
Können Sie nur die Abnahme übernehmen?
Ja. Die Abnahmebegleitung ist auch als abgegrenzte Leistung möglich – am besten mit etwas Vorlauf, damit wir Verträge und Ausführungsstand kennen.
Welche Bauteile beurteilen Sie?
Ausbau, Trockenbau, Verputz, Fassade und Wärmedämmverbundsysteme sind unsere Vertiefung. Weitere bauliche Teile des Hochbaus beurteilen wir, soweit sie in unsere Kompetenz fallen; Tiefbau, Landschaftsbau und Elektrotechnik nicht, Gebäudetechnik nur auf der baulichen Seite.
Was, wenn ich schon abgenommen habe?
Dann zählt die Frist ab Ablieferung oder ab Entdeckung. Nennen Sie uns im Formular das Datum, damit wir priorisieren können.
Der nächste Schritt
Läuft eine Frist? Nennen Sie uns Objekt, Bauteil und Datum der Abnahme oder Entdeckung.